Glossar
Listenhunde und Rasseliste
Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die eine Landeshundeverordnung als potenziell gefährlich einstuft und mit besonderen Auflagen belegt, etwa Wesenstest, Leinen- oder Maulkorbpflicht. Eine bundesweit geltende Rasseliste umfasst Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, alle weiteren Einstufungen entscheidet jedes Bundesland selbst.
- Begriff
- Listenhunde und Rasseliste
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
13 der 16 Bundesländer führen eine eigene Rasseliste, die sich im Umfang unterscheidet. Thüringen verzichtet seit 2018 auf eine eigene Rasseliste und beurteilt die Gefährlichkeit stattdessen ausschließlich im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde.
Weil die Listen von Bundesland zu Bundesland abweichen, kann ein und dieselbe Rasse in einem Bundesland als Listenhund gelten und im Nachbarland nicht, was bei einem Umzug oder auch nur einer Reise praktisch relevant werden kann.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierungen auf dieser Seite, die sechs vorbereiteten Textvarianten je Muster für Titel, Überschrift und Antwortzone sowie die Glossar- und Ratgebertexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Welche der sechs Varianten eine einzelne Seite zeigt, wählt ein deterministischer Seed aus dem Eintrags-Slug (crc32), nicht ein Modell zur Laufzeit. Die Extraktion der Adressdaten aus OpenStreetMap, die Deduplizierung und der Schreibvorgang in die Datenbank laufen über Skripte ohne Sprachmodell.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.