Hundeschulenverzeichnis

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Hundeschulen, Welpentraining & Hundeerziehung immer wieder auftauchen. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

25 Begriffe

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für die Hundeausbildung

Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder die Ausbildung eines Hundes durch dessen Halter anleitet, braucht nach § 11 Absatz 1 Nummer 8f Tierschutzgesetz eine behördliche Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Die Erlaubnis setzt unter anderem einen schriftlichen Antrag und einen Sachkundenachweis voraus.

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Sachkundenachweis für Hundetrainer

Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und soll belegen, dass eine Person über ausreichende Kenntnisse in Verhalten, Bedürfnissen und Ausbildung von Hunden verfügt. Form und Umfang der Prüfung legt die zuständige Behörde fest, es gibt keine bundeseinheitliche Prüfungsordnung.

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Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Tierschutzgesetzes

Gewerbsmäßig im Sinn von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, auf eine gewisse Dauer angelegt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Diese Definition entscheidet, ob für eine Hundeausbildungstätigkeit überhaupt eine Erlaubnispflicht besteht.

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Hundetrainer als Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung Hundetrainer ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, jeder darf sich so nennen. Geschützt ist dagegen die gewerbsmäßige Tätigkeit selbst über die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz, unabhängig davon, welchen Titel die ausübende Person trägt.

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Hundeschule und Hundeverein im Unterschied

Eine Hundeschule ist meist ein gewerblich geführter Betrieb mit bezahltem Einzel- oder Gruppenunterricht, ein Hundeverein dagegen häufig ein eingetragener Verein mit Mitgliedsbeitrag, ehrenamtlicher Struktur und eigenem Übungsplatz. Beide Formen können ähnliche Trainingsinhalte anbieten, unterscheiden sich aber in Organisation und oft im Preismodell.

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Wesenstest für Hunde

Der Wesenstest prüft das Verhalten eines Hundes in verschiedenen, meist alltagsnahen Situationen und wird in vielen Bundesländern für sogenannte Listenhunde oder nach einem auffälligen Vorfall von der zuständigen Ordnungsbehörde verlangt. Ablauf, Mindestalter und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland und werden nicht automatisch gegenseitig anerkannt.

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Listenhunde und Rasseliste

Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die eine Landeshundeverordnung als potenziell gefährlich einstuft und mit besonderen Auflagen belegt, etwa Wesenstest, Leinen- oder Maulkorbpflicht. Eine bundesweit geltende Rasseliste umfasst Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, alle weiteren Einstufungen entscheidet jedes Bundesland selbst.

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Landeshundeverordnung

Die Haltung, Ausbildung und Kennzeichnung von Hunden regelt in Deutschland jedes Bundesland über eine eigene Landeshundeverordnung oder ein Landeshundegesetz. Ein bundeseinheitliches Hundegesetz existiert nicht, weshalb sich Vorschriften zu Rasselisten, Leinenpflicht und Wesenstest zwischen den Bundesländern unterscheiden können.

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Leinenpflicht

Die Leinenpflicht schreibt vor, einen Hund an bestimmten Orten oder generell an der Leine zu führen. Sie wird sowohl durch Landeshundeverordnungen für bestimmte Hundekategorien als auch durch kommunale Verordnungen für bestimmte Orte wie Parks oder Naturschutzgebiete geregelt, weshalb sich Umfang und Geltungsbereich stark unterscheiden können.

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Maulkorbpflicht

Die Maulkorbpflicht schreibt vor, einem Hund an bestimmten Orten oder generell einen Maulkorb anzulegen, meist für als gefährlich eingestufte Listenhunde oder nach einem konkreten Vorfall. Wie bei der Leinenpflicht unterscheiden sich Geltungsbereich und Ausnahmen je nach Bundesland und Kommune.

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Hundehaftpflichtversicherung als Pflicht

Eine bundeseinheitliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung gibt es nicht, die Regelung ist Ländersache. In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist sie für alle Hunde vorgeschrieben, in den übrigen Bundesländern meist nur für Listenhunde oder größere Hunde nach einer Gewichts- und Größenregel.

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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von der jeweiligen Gemeinde per eigener Satzung festgelegt wird. Die Höhe unterscheidet sich deshalb von Ort zu Ort erheblich, für Listenhunde oder einen zweiten und weiteren Hund im selben Haushalt gilt vielerorts ein deutlich höherer Satz.

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Positive Verstärkung im Hundetraining

Bei der positiven Verstärkung folgt auf ein gewünschtes Verhalten des Hundes etwas für ihn Angenehmes, etwa ein Leckerli, Lob oder Spiel, wodurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Hund dieses Verhalten wiederholt. Die Methode gilt nach Einschätzung von Tierschutzorganisationen und Fachverbänden als nachhaltig wirksam und schonend für die Beziehung zwischen Hund und Halter.

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Aversionstraining (Abgrenzung)

Als Aversionstraining oder Korrektur wird eine Trainingsmethode bezeichnet, bei der unerwünschtes Verhalten durch etwas für den Hund Unangenehmes unterbunden werden soll, etwa Leinenruck, lautes Ansprechen oder Strafreize. Fachquellen berichten, dass solche Methoden häufiger zu Stress, Angst und in der Folge zu Aggression führen als belohnungsbasiertes Training.

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Tierschutzqualifiziertes Hundetraining (Siegel)

Tierschutzqualifiziertes Hundetraining ist die Bezeichnung eines freiwilligen Siegels, mit dem sich Hundetrainerinnen und Hundetrainer zu gewaltfreien, wissenschaftlich fundierten Trainingsmethoden bekennen. Es ist kein gesetzliches Gütesiegel und ersetzt nicht die behördliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

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Clickertraining

Beim Clickertraining markiert ein kurzes, immer gleiches Klickgeräusch den exakten Moment eines erwünschten Verhaltens, gefolgt von einer Belohnung. Der Klick wirkt dabei präziser als ein gesprochenes Lob, weil er unmittelbar im richtigen Moment erfolgen kann, auch wenn die eigentliche Belohnung erst kurz danach folgt.

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Grundgehorsam

Grundgehorsam bezeichnet die grundlegenden, im Alltag benötigten Gehorsamskommandos eines Hundes, üblicherweise Sitz, Platz, Bleib, Rückruf und Leinenführigkeit. Er bildet die Basis, auf der weiterführende Trainingsinhalte wie Agility oder Mantrailing aufbauen.

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Leinenführigkeit

Leinenführigkeit beschreibt das entspannte Gehen eines Hundes an lockerer Leine ohne ständiges Ziehen. Sie gehört zu den am häufigsten nachgefragten Trainingsinhalten in Hundeschulen, weil ständiges Ziehen an der Leine sowohl für Hund als auch für Halter körperlich unangenehm und im Alltag belastend ist.

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Welpenprägung und Sozialisierungsphase

Die Sozialisierungsphase eines Welpen, grob zwischen der dritten und vierzehnten Lebenswoche, gilt als besonders prägende Zeit, in der positive Erfahrungen mit Menschen, anderen Hunden und Alltagsreizen die spätere Verhaltensentwicklung stark beeinflussen können. Viele Hundeschulen bieten deshalb gezielt Welpenspielgruppen für diesen Zeitraum an.

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Pubertät beim Junghund

Die Pubertät beim Hund beginnt je nach Rasse und Größe meist zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat und kann sich in scheinbarem Ungehorsam, verminderter Reaktion auf zuvor sicher sitzende Kommandos und gesteigertem Erkundungsdrang äußern. Sie ist eine vorübergehende Entwicklungsphase, kein Anzeichen für gescheitertes Training.

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Agility

Agility ist ein Hundesport, bei dem der Hund von seinem Menschen ohne Leine und ohne Futterlockmittel über einen Hindernisparcours aus Hürden, Tunneln, Slalomstangen und Wippen gelenkt wird. Bewertet werden üblicherweise sowohl Geschwindigkeit als auch Fehlerfreiheit beim Absolvieren der Hindernisse.

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Mantrailing

Beim Mantrailing folgt ein Hund gezielt der individuellen Geruchsspur einer bestimmten Person anhand eines Geruchsträgers, etwa eines getragenen Kleidungsstücks, statt einer allgemeinen Bodenspur. Ursprünglich aus der Rettungshundearbeit stammend, wird die Disziplin heute auch als reine Freizeitbeschäftigung angeboten.

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Anti-Jagd-Training

Anti-Jagd-Training zielt darauf ab, den natürlichen Jagdtrieb eines Hundes so zu kanalisieren, dass er auf Signal von Wild oder anderen jagdauslösenden Reizen ablässt, statt den Trieb vollständig zu unterdrücken, was in der Praxis kaum gelingt. Häufig genutzte Bausteine sind ein sehr zuverlässiger Rückruf und gezielte Impulskontrollübungen.

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Auslastung für Arbeitshunde

Arbeitshunderassen wurden ursprünglich für eine bestimmte Aufgabe gezüchtet, etwa Hüten, Jagen oder Bewachen, und haben dadurch häufig einen höheren Bedarf an geistiger und körperlicher Beschäftigung als reine Familienhunde. Fehlende Auslastung äußert sich häufig in unerwünschtem Verhalten wie Zerstörungswut oder übermäßigem Bellen.

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Gruppentraining und Einzeltraining im Vergleich

Gruppentraining findet mit mehreren Hund-Halter-Teams gleichzeitig statt und übt zusätzlich das Verhalten unter Ablenkung durch andere Hunde, Einzeltraining konzentriert sich dagegen individuell auf ein Team und dessen konkrete Herausforderungen. Viele Hundeschulen kombinieren beide Formate im Lauf einer Ausbildung.

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