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Welpen-Start-Plan und Methodenvergleich
Die ersten Monate mit einem Welpen sind erstaunlich genau geregelt, nur steht es an vier verschiedenen Stellen: in der Tierschutz-Hundeverordnung, in der Impfleitlinie der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin, in der Entwurmungsempfehlung von ESCCAP und im Hundegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Tragen Sie den Wurftag ein, und dieses Werkzeug macht daraus einen Plan mit Datum. Darunter steht, was über die Trainingsmethoden wirklich untersucht ist und was davon geltendes Recht.
Welpen-Start-Plan und Methodenvergleich
9 Termine aus Tierschutz-Hundeverordnung, Impfleitlinie und Entwurmungsempfehlung, gerechnet ab dem eingetragenen Wurftag.
- 15.08.2026 Erste Entwurmung (2. Lebenswoche). Hundewelpen sollten ab einem Alter von zwei Wochen mit einem geeigneten Anthelminthikum behandelt werden. Anschließend wird die Behandlung in zweiwöchigen Abständen bis zwei Wochen nach dem Absetzen wiederholt. Besteht danach weiter ein erhöhtes Infektionsrisiko, etwa in Welpenspielgruppen, wird bis zum sechsten Lebensmonat monatlich behandelt. Die säugende Hündin wird gleichzeitig mit der ersten Behandlung ihrer Welpen behandelt. Für trächtige Hündinnen gibt es in Deutschland kein zugelassenes Präparat, das eine vorgeburtliche Infektion der Welpen verhindert. Fundstelle: ESCCAP-Empfehlung Nummer 1.
- 05.09.2026 Auslauf im Freien beim Züchter (5. Lebenswoche). Werden Welpen in Räumen gehalten, muss ihnen der Züchter ab einem Alter von fünf Wochen mindestens einmal täglich für eine angemessene Dauer Auslauf im Freien gewähren. Fundstelle: Paragraf 3 Absatz 4 Satz 1 TierSchHuV.
- 26.09.2026 Frühester Tag der Trennung von der Hündin (8. Lebenswoche). Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Müssen mehrere Welpen vorzeitig von der Hündin getrennt werden, sollen sie bis zur achten Woche nicht voneinander getrennt werden. Fundstelle: Paragraf 2 Absatz 4 TierSchHuV.
- 26.09.2026 Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose (8. Lebenswoche). Termin aus dem allgemeinen Impfschema für Hunde der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. Ob er im Einzelfall passt, entscheidet die Tierarztpraxis. Fundstelle: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 6. Auflage.
- 24.10.2026 Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose (12. Lebenswoche). Termin aus dem allgemeinen Impfschema für Hunde der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. Ob er im Einzelfall passt, entscheidet die Tierarztpraxis. Fundstelle: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 6. Auflage.
- 21.11.2026 Impfung gegen Parvovirose, Staupe (16. Lebenswoche). Termin aus dem allgemeinen Impfschema für Hunde der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. Ob er im Einzelfall passt, entscheidet die Tierarztpraxis. Fundstelle: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 6. Auflage.
- 19.12.2026 Ende der erhöhten Betreuungspflicht (20. Lebenswoche). Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen ist mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren. Das ist mehr als die allgemeine Regel für erwachsene Hunde und der Grund, warum die ersten Monate mit einem Welpen nicht nebenbei laufen. Fundstelle: Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 TierSchHuV.
- 01.02.2027 Ende der monatlichen Entwurmung bei erhöhtem Risiko (6. Lebensmonat). Danach richtet sich die Frequenz nach dem Risiko. Ist es unklar, gilt eine Behandlung mindestens viermal im Jahr als allgemeine Empfehlung. Fundstelle: ESCCAP-Empfehlung Nummer 1.
- 01.11.2027 Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose (15. Lebensmonat). Termin aus dem allgemeinen Impfschema für Hunde der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. Ob er im Einzelfall passt, entscheidet die Tierarztpraxis. Fundstelle: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 6. Auflage.
Die Impftermine stammen aus dem allgemeinen Schema der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. Ob sie im Einzelfall passen, entscheidet die Tierarztpraxis, nicht diese Seite. Die Termine aus der Tierschutz-Hundeverordnung sind dagegen geltendes Recht und keine Empfehlung.
Was über die Trainingsmethoden tatsächlich bekannt ist
Der Streit zwischen belohnungsbasiertem und aversivem Training wird oft geführt, als stünden zwei Meinungen gegeneinander. Tatsächlich ist ein Teil davon geltendes Recht und ein anderer Teil untersucht. Beides steht hier, und beides ist belegt.
| Methode | Heißt | Rechtslage |
|---|---|---|
| Belohnungsbasiertes Training | Erwünschtes Verhalten wird bestärkt, unerwünschtes bleibt unbestärkt. Die Fachgesellschaften nennen das den Ansatz der Wahl. | Zulässig. |
| Aversive Methoden | Arbeit mit Schmerz, Zwang oder Unbehagen, etwa über Leinenruck, Anschreien oder Niederdrücken. | Teils verboten, teils rechtlich riskant. Verboten ist, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. |
| Stachelhalsband | Halsband mit nach innen gerichteten Spitzen. | Verboten. Es ist untersagt, bei Ausbildung, Erziehung oder Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden. Das Verbot steht in der Tierschutz-Hundeverordnung, nicht im Tierschutzgesetz. |
| Elektroreizgerät | Halsband oder Gerät, das elektrische Reize aussendet, oft ferngesteuert. | Verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2006 entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung nach Paragraf 3 Nummer 11 Tierschutzgesetz verboten ist. Es kommt dabei nicht auf die konkrete Verwendung im Einzelfall an, sondern darauf, ob die Geräte von Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. |
- Belohnungsbasiertes Training: Die American Veterinary Society of Animal Behavior formuliert 2021, die Belege stützten den Einsatz belohnungsbasierter Methoden für jedes Hundetraining.
- Aversive Methoden: Eine Übersichtsarbeit von 2017 über siebzehn Studien kommt zu dem Ergebnis, dass aversive Methoden die körperliche und seelische Gesundheit von Hunden gefährden können, und findet keinen Beleg dafür, dass sie wirksamer wären. Die Fachgesellschaften halten sie für entbehrlich.
- Stachelhalsband: Kein Wirksamkeitsvorteil belegt.
- Elektroreizgerät: Eine kontrollierte Studie von 2020 mit dreiundsechzig Hunden fand, dass die Gruppe mit Schwerpunkt auf positiver Verstärkung häufiger und schneller auf eine einmalige Aufforderung reagierte als die Gruppe mit Elektrohalsband. Die Autoren schließen daraus, dass Training mit Elektrohalsband weder wirksamer ist noch zu weniger Ungehorsam führt, auch nicht in erfahrenen Händen.
Der Vergleich betrifft Methoden, nicht Anbieter. Welche Methode eine einzelne Hundeschule anwendet, steht in keinem Datensatz dieses Verzeichnisses, und wir behaupten es deshalb nirgends. Es ist aber die erste Frage, die sich im ersten Gespräch stellen lässt.
Die Untersuchungen, auf die sich das stützt
Sieben Arbeiten in begutachteten Zeitschriften, dazu zwei Positionspapiere von Fachgesellschaften. Jede Angabe mit Zeitschrift und Kennung, damit sie nachprüfbar ist und nicht nur behauptet.
- Ziv G. (2017): The effects of using aversive training methods in dogs, a review. Journal of Veterinary Behavior 19, Seite 50 bis 60. DOI 10.1016/j.jveb.2017.02.004.
- China L., Mills D. S., Cooper J. J. (2020): Efficacy of Dog Training With and Without Remote Electronic Collars vs. a Focus on Positive Reinforcement. Frontiers in Veterinary Science 7, Artikel 508. DOI 10.3389/fvets.2020.00508.
- Vieira de Castro A. C. und andere (2020): Does training method matter? Evidence for the negative impact of aversive-based methods on companion dog welfare. PLOS ONE 15(12), e0225023. DOI 10.1371/journal.pone.0225023.
- Herron M. E., Shofer F. S., Reisner I. R. (2009): Survey of the use and outcome of confrontational and non-confrontational training methods. Applied Animal Behaviour Science 117, Seite 47 bis 54. DOI 10.1016/j.applanim.2008.12.011.
- Hiby E. F., Rooney N. J., Bradshaw J. W. S. (2004): Dog training methods, their use, effectiveness and interaction with behaviour and welfare. Animal Welfare 13(1), Seite 63 bis 69. DOI 10.1017/S0962728600026683.
- Blackwell E. J., Twells C., Seawright A., Casey R. A. (2008): The relationship between training methods and the occurrence of behavior problems. Journal of Veterinary Behavior 3(5), Seite 207 bis 217. DOI 10.1016/j.jveb.2007.10.008.
- Arhant C., Bubna-Littitz H., Bartels A., Futschik A., Troxler J. (2010): Behaviour of smaller and larger dogs, effects of training methods and inconsistency of owner behaviour. Applied Animal Behaviour Science 123, Seite 131 bis 142. DOI 10.1016/j.applanim.2010.01.003.
Wofür eine Hundeschule eine behördliche Erlaubnis braucht
Wer für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbildet oder hierfür Einrichtungen unterhält, und wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung durch den Halter anleitet, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Mit der Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die Behörde entscheidet binnen vier Monaten ab Antragseingang, verlängerbar um bis zu zwei Monate, und soll die Ausübung untersagen, wenn die Erlaubnis fehlt.
Fundstelle: Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und Nummer 8 Buchstabe f, Absatz 5 Tierschutzgesetz.
Ob eine bestimmte Hundeschule diese Erlaubnis besitzt, steht auf dieser Seite nirgends. Wir haben sie bei keinem Eintrag dieses Verzeichnisses geprüft, und eine unbelegte Erlaubnisangabe wäre genau die Behauptung, wegen der jemand die falsche Schule wählt. Fragen Sie danach, und lassen Sie sich den Bescheid zeigen.
Was das Land verlangt, und warum hier nur drei stehen
Nur diese drei Länder haben wir am Gesetzestext oder an einem amtlichen Merkblatt geprüft. Für die übrigen dreizehn Bundesländer steht hier bewusst nichts. Kennzeichnungspflicht, Haftpflicht und Sachkundenachweis unterscheiden sich zwischen den Ländern erheblich, teils sogar in der Grundfrage, ob sie für alle Hunde oder nur für bestimmte gelten. Eine ungeprüfte Angabe wäre hier besonders teuer, weil daran ein Bußgeld und im Schadensfall der Versicherungsschutz hängt. Verbindlich Auskunft gibt das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
| Land | Kennzeichnung | Haftpflicht | Sachkunde | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Niedersachsen | Transponder für Hunde über sechs Monate, seit 1. Juli 2011 | Pflicht für alle Hunde über sechs Monate, mindestens 500000 Euro für Personenschäden und 250000 Euro für Sachschäden | Für alle Halterinnen und Halter, seit 1. Juli 2013. Theorieprüfung vor der Anschaffung, Praxisprüfung im ersten Jahr der Haltung. Wer in den letzten zehn Jahren zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt als sachkundig | Paragrafen 3, 4, 5 und 6 NHundG |
| Hamburg | Fälschungssichere Kennzeichnung mit Transponder nach ISO-Norm, nicht für Hunde unter drei Monaten | Pflicht, Mindestversicherungssumme 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro | Kein allgemeiner Sachkundenachweis. Es gibt die freiwillige Gehorsamsprüfung, die von der Anleinpflicht befreien kann | Paragrafen 4, 6, 9, 11, 12 und 13 HundeG Hamburg |
| Nordrhein-Westfalen | Nur für große Hunde, also ab vierzig Zentimeter Widerristhöhe oder zwanzig Kilogramm im ausgewachsenen Zustand | Nur für große Hunde. Deckungssummen nennt der Paragraf selbst nicht, deshalb steht hier keine Zahl | Nur für große Hunde, nachweisbar auch durch Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder eines von der Tierärztekammer benannten Tierarztes | Paragraf 11 LHundG NRW |
Mindestflächen, falls ein Zwinger im Spiel ist
Die Länge jeder Seite muss mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen, und keine Seite darf kürzer als zwei Meter sein. Für jeden weiteren Hund im selben Zwinger kommt die Hälfte dieser Fläche hinzu, für eine Hündin mit Welpen das Doppelte. Verbringt ein Hund an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers, genügen sechs Quadratmeter. Stromführende Vorrichtungen dürfen im Zwinger nicht in Reichweite des aufgerichteten Hundes sein. Angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht.
| Widerristhöhe in cm | Bodenfläche mindestens in qm |
|---|---|
| bis 50 | 6 |
| bis 65 | 8 |
| über 65 | 10 |
Sechs Hinweise zum Impfschema
- Als Grundimmunisierung gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.
- Leptospirose gilt als Core-Impfung: Hunde sollten zu jeder Zeit geschützt sein, und die Wiederholung ist jährlich nötig.
- Tollwut gilt nur noch als Non-Core-Impfung, weil die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist. Für Reisen bleibt sie Pflicht: die EU-Verordnung verlangt für den Grenzübertritt eine Impfung ab der zwölften Lebenswoche, für bestimmte Drittländer zusätzlich einen Antikörpertiter.
- Die Impfung gegen Hepatitis contagiosa canis wird nicht mehr als unbedingte Core-Impfung angesehen. Ein eigenes Wochenschema nennt die Leitlinie dafür nicht, nur ein Wiederholungsintervall von drei Jahren; deshalb steht sie nicht in der Tabelle.
- Ab der sechzehnten Lebenswoche sind bei Hunden für gewöhnlich keine mütterlichen Antikörper mehr zu erwarten. Ein älterer Hund braucht deshalb weniger Injektionen als ein Welpe.
- Staupe und Parvovirose werden je nach Impfstoff alle ein bis drei Jahre aufgefrischt.
Was dieses Werkzeug nicht leistet
Es nennt keine Preise für Kurse: dafür gibt es keine Ordnung und keine Erhebung, die wir belegen könnten. Es ersetzt keine tierärztliche Beratung; die Impftermine sind ein allgemeines Schema, kein Behandlungsplan. Es nennt für dreizehn der sechzehn Bundesländer keine Pflichten, weil wir sie nicht am Gesetzestext geprüft haben. Und es sagt über keine einzelne Hundeschule, welche Methode sie anwendet oder ob sie die Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz besitzt. Beides gibt unser Datenbestand nicht her, und beides ist eine gute erste Frage.
Woher die Angaben stammen
- Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2021, Paragrafen 2, 3, 6 und 7, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 3 Nummer 5 und Nummer 11 Tierschutzgesetz, Verbot schmerzhafter Ausbildung und stromführender Geräte, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und Nummer 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz, Erlaubnispflicht für die Ausbildung von Hunden für Dritte, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen 3 C 14.05, zum Verbot von Elektroreizgeräten in der Hundeausbildung, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut, Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 6. Auflage, Stand 6. Januar 2025, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- ESCCAP Deutschland e.V., Empfehlung Nummer 1, Bekämpfung von Würmern bei Hunden und Katzen, deutsche Adaption, Stand August 2025, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- American Veterinary Society of Animal Behavior, Position Statement on Humane Dog Training, 2021, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Federation of Veterinarians of Europe, FEEVA, FECAVA und WSAVA, gemeinsames Positionspapier zu Verhaltensänderung und Trainingsmethoden, angenommen am 14. Juni 2024, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden, Paragrafen 3, 4, 5 und 6, dargestellt im Merkblatt der Landeshauptstadt Hannover, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden vom 26. Januar 2006, Paragrafen 4, 6, 9, 11, 12 und 13. Die abgerufene Fassung berücksichtigt Änderungen bis zum 4. Dezember 2012, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen, Paragraf 11, Pflichten für große Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
Was dieses Werkzeug macht
- Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, Paragraf 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung. Eine Ausnahme gilt nur nach tierärztlichem Urteil zum Schutz von Hündin oder Welpe.
- Welpen bis zur zwanzigsten Lebenswoche ist mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren, Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 derselben Verordnung. Das ist mehr als die allgemeine Regel und der Grund, warum die ersten Monate nicht nebenbei laufen.
- Das Impfschema nennt die 8., 12. und 16. Lebenswoche sowie den 15. Lebensmonat. Leptospirose gilt dabei als Core-Impfung mit jährlicher Wiederholung, Tollwut dagegen nur noch als Non-Core, weil die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist.
- Entwurmt wird ab der zweiten Lebenswoche, dann alle vierzehn Tage bis zwei Wochen nach dem Absetzen, bei weiter bestehendem Risiko monatlich bis zum sechsten Lebensmonat.
- Das Verbot des Stachelhalsbands steht in Paragraf 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung, nicht im Tierschutzgesetz. Das Verbot von Elektroreizgeräten folgt aus Paragraf 3 Nummer 11 Tierschutzgesetz, so entschieden vom Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2006, Aktenzeichen 3 C 14.05.
- Der Methodenvergleich stützt sich auf sieben Arbeiten in begutachteten Zeitschriften, jede mit Zeitschrift und Kennung genannt, dazu auf die Positionspapiere der American Veterinary Society of Animal Behavior von 2021 und der europäischen Tierärzteverbände von 2024.
- Die Pflichten der Bundesländer stehen nur für Niedersachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen hier, weil nur diese drei am Gesetzestext oder an einem amtlichen Merkblatt geprüft wurden. Für die übrigen dreizehn steht bewusst nichts.
- Ob eine bestimmte Hundeschule die Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz besitzt, steht hier nirgends. Wir haben das bei keinem Eintrag geprüft; die Seite erklärt die Rechtslage und fordert dazu auf, nachzufragen.