Hundeschulenverzeichnis

Ratgeber

Worauf Sie beim Buchen eines Welpenkurses achten

Ein Welpenkurs beginnt frühestens nach der Übergabe im Alter von über acht Wochen (§ 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung) und läuft durch die Impfwochen 8, 12 und 16 der Impfleitlinie. Prüfen Sie vor der Buchung drei Dinge: die Erlaubnis der Hundeschule nach § 11 Tierschutzgesetz beim Veterinäramt, die Gruppengröße und ob der Trainer Sie anleitet oder nur den Welpen beschäftigt.

Ab welchem Alter Ihr Welpe in den Kurs gehört

Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Das schreibt § 2 Absatz 4 der Tierschutz-Hundeverordnung vor, und wer dagegen verstößt, handelt nach § 12 derselben Verordnung ordnungswidrig. Vor der neunten Lebenswoche gibt es deshalb keinen Welpenkurs, weil der Welpe noch beim Züchter ist. Die Verordnung sagt auch, was dem Welpen danach zusteht: Bis zu einem Alter von zwanzig Wochen mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson, dazu Auslauf im Freien und regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen (§ 2 Absatz 1). Ein Welpenkurs erfüllt den dritten Punkt unter Aufsicht, die ersten beiden bleiben bei Ihnen.

Die Wochen nach der Übergabe sind die Zeit, in der ein Welpe lernt, was normal ist: Menschen, Hunde, Geräusche, Untergründe. Fachleute nennen das Sozialisation und Habituation. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) beschreibt in ihrem Merkblatt Nr. 197 vom Oktober 2025, dass ein Welpe nach und nach an Reize herangeführt werden muss, ohne ihn zu überfordern, und dass eine versäumte Frühsozialisation nicht mehr nachholbar ist. Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zählt Welpenentwicklung, Sozialisation und Habituation ausdrücklich zu den Kenntnissen, die ein Hundetrainer für seine Erlaubnis nachweisen muss (Anhang A, Nummer 2). Ein Welpenkurs ist damit kein Freizeitangebot, sondern die Phase, für die der Trainer geprüft wurde.

Zeitplan vom Wurf bis zum Kursende nach Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV, Stand 25. November 2021) und Impfleitlinie der StIKo Vet (Stand 6. Januar 2025).
LebensalterWas anstehtWer zuständig istRechtsgrundlage oder Quelle
Woche 1 bis 2Wurfkiste, Lufttemperatur nicht unter 18 GradZüchter§ 3 Absatz 1 und 3 TierSchHuV
ab Woche 5täglich Auslauf im Freien, wenn Welpen in Räumen gehalten werdenZüchter§ 3 Absatz 4 TierSchHuV
Woche 8erste Impfung Parvovirose, Staupe, Leptospirose, meist noch beim ZüchterZüchter und TierarztStIKo Vet, allgemeines Impfschema
über 8 Wochenfrühester Zeitpunkt der Trennung vom Muttertier und der ÜbergabeZüchter§ 2 Absatz 4 TierSchHuV
Woche 9 bis 20mindestens 4 Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson, Kontakt zu ArtgenossenSie als Halter§ 2 Absatz 1 TierSchHuV
Woche 12zweite Impfung; Tollwutimpfung frühestens ab 12 Wochen für GrenzübertritteTierarztStIKo Vet; Verordnung (EU) Nr. 576/2013
Woche 16dritte Impfung Parvovirose und Staupe; ab jetzt keine mütterlichen Antikörper mehr zu erwartenTierarztStIKo Vet
Monat 15Abschluss der GrundimmunisierungTierarztStIKo Vet

Die Tabelle zeigt den Konflikt, den jeder Welpenkurs lösen muss. Bis zur sechzehnten Woche ist die Grundimmunisierung nicht abgeschlossen, und die Impfleitlinie nennt die ersten Lebenswochen ein besonderes Infektionsrisiko für Parvovirose. Gleichzeitig läuft in diesen Wochen die Phase, die die TVT als nicht nachholbar bezeichnet. Wie eine Hundeschule damit umgeht, sagt viel über sie: Verlangt sie den Impfausweis bei der Anmeldung, hält sie den Platz sauber, begrenzt sie die Gruppe und lässt sie nur Welpen ähnlichen Alters zusammen, dann hat sie den Konflikt gesehen. Besprechen Sie den Kursbeginn mit dem Tierarzt, der Ihren Welpen impft.

Welche 6 Punkte Sie vor der Buchung bei der Hundeschule prüfen

Sechs Punkte entscheiden, ob ein Welpenkurs seinem Namen gerecht wird, und den ersten prüft nicht die Hundeschule, sondern das Veterinäramt. Eine Hundeschule, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung durch den Halter anleitet, braucht die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz. Gewerbsmäßig handelt nach der Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz, wer selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Das trifft auf jede Hundeschule zu, die Kurse gegen Geld anbietet.

  • Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz liegt vor. Fragen Sie nach der ausstellenden Behörde und lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen; die untere Veterinärbehörde des Landkreises bestätigt sie auf Anfrage.
  • Die Person, die den Kurs leitet, ist von der Erlaubnis erfasst. Angestellte Trainer arbeiten unter der Erlaubnis des Betreibers, freiberuflich tätige Trainer in derselben Hundeschule brauchen laut Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz eine eigene Erlaubnis.
  • Die Gruppe ist klein und altersnah. Welpen mit acht Wochen Unterschied spielen anders als gleichaltrige, und nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nach § 2 Absatz 2 Tierschutz-Hundeverordnung nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
  • Der Impfausweis wird bei der Anmeldung verlangt. Das schützt Ihren Welpen vor den Welpen, deren Halter die Woche 12 ausgelassen haben.
  • Am Welpen ist nichts, was schmerzt. § 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung verbietet Stachelhalsbänder und andere schmerzhafte Mittel in Ausbildung, Erziehung und Training; ein Welpenkurs mit Zughalsband ohne Stopp ist ein Warnzeichen.
  • Der Trainer leitet Sie an, nicht nur den Hund. Die Erlaubnis gilt ausdrücklich für die Anleitung der Ausbildung durch den Tierhalter; ein Kurs, in dem Sie nur zusehen, während die Welpen spielen, nutzt die Phase nicht.

Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten Welpenkurse sich unterscheiden. Eine Spielgruppe, in der zehn Welpen zwanzig Minuten toben, ist Sozialkontakt, aber keine Ausbildung. Das Fachgespräch, das die Behörde von einem Trainer verlangen kann, prüft nach dem Papier der Länderarbeitsgemeinschaft unter anderem die Kommunikation zwischen Trainer und Halter: Sind die Erklärungen verständlich und umsetzbar, wie reagiert der Trainer auf Fehler des Halters. Genau das sollten Sie in einer Probestunde beobachten, bevor Sie einen Kurs mit acht Terminen bezahlen.

Wie die Buchung eines Welpenkurses in 6 Schritten abläuft

Zwischen der Zusage des Züchters und dem ersten Kurstermin liegen meist vier bis sechs Wochen, und in dieser Zeit erledigen Sie sechs Dinge in einer festen Reihenfolge. Die Reihenfolge ist wichtig, weil zwei Schritte Fristen haben, die vor dem Kurs ablaufen.

  1. Klären Sie beim Züchter das Übergabedatum und lassen Sie sich Kaufvertrag, EU-Heimtierausweis mit Impfeintrag, Transpondernummer und, wenn vorhanden, Wurfabnahmebogen des Zuchtvereins zusagen. Diese Unterlagen nennt die TVT im Merkblatt Nr. 197 als Mindestausstattung eines Welpenkaufs.
  2. Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland einen Sachkundenachweis vor der Anschaffung verlangt. In Niedersachsen muss die theoretische Prüfung nach § 3 NHundG vor der Aufnahme der Hundehaltung abgelegt sein; die praktische folgt im ersten Jahr.
  3. Wählen Sie zwei Hundeschulen aus und fragen Sie beide nach Erlaubnis, Gruppengröße, Kursumfang, Ausfallregel und Impfnachweis. Besuchen Sie eine laufende Welpengruppe als Zuschauer.
  4. Vereinbaren Sie den Tierarzttermin für Woche 12 und fragen Sie den Tierarzt, ab wann er den Kursbesuch für Ihren Welpen für vertretbar hält.
  5. Melden Sie den Hund bei der Gemeinde und im Register an. München verlangt die Steueranmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, Berlin innerhalb eines Monats, Niedersachsen die Registrierung im zentralen Hunderegister; die Haftpflichtversicherung beginnt in Berlin mit dem ersten Tag der Haltung.
  6. Buchen Sie den Kurs mit schriftlicher Bestätigung von Beginn, Terminzahl, Preis und Ausfallregel. Eine Zehnerkarte ohne Ablaufdatum ist einer mit Verfall vorzuziehen.
Vom Wurftag bis zum Ende des Welpenkurses: Zuständigkeiten und Fristen
  1. Woche 1 bis 8 beim Züchter

    Wurfkiste, Temperatur, ab Woche 5 Auslauf im Freien, erste Impfung in Woche 8. Zuständig ist der Züchter nach § 3 Tierschutz-Hundeverordnung; ein gewerbsmäßiger Züchter braucht die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a Tierschutzgesetz.

  2. Übergabe mit über 8 Wochen

    Frühestens jetzt darf der Welpe vom Muttertier getrennt werden (§ 2 Absatz 4 TierSchHuV). Sie erhalten Kaufvertrag, Heimtierausweis und Transpondernummer. Ab heute schulden Sie dem Welpen mindestens vier Stunden Umgang je Tag.

  3. Erste zwei Wochen zu Hause

    Anmeldung bei der Gemeinde (München zwei Wochen, Berlin ein Monat), Haftpflicht abschließen, Registrierung im Hunderegister, wo das Land es verlangt. In Niedersachsen muss die theoretische Sachkundeprüfung schon vorher bestanden sein.

  4. Woche 12 beim Tierarzt

    Zweite Impfung mit demselben Produkt wie beim Züchter. Der Tierarzt beurteilt, ob der Welpe in die Gruppe kann. Bis Woche 16 bleibt das Infektionsrisiko laut Impfleitlinie erhöht.

  5. Kursstart in der Hundeschule

    Erlaubnis nach § 11 TierSchG liegt vor, Impfausweis wird kontrolliert, Gruppe ist klein und altersnah. Der Trainer leitet Sie an; Hilfsmittel, die schmerzen, sind nach § 2 Absatz 5 TierSchHuV verboten.

  6. Woche 16 und Monat 15

    Dritte Impfung in Woche 16, Abschluss der Grundimmunisierung mit 15 Monaten. Ab etwa Woche 20 endet die Vier-Stunden-Regel der Verordnung; die Pubertät des Junghundes beginnt, und aus dem Welpenkurs wird ein Junghundekurs.

Woran Sie illegalen Welpenhandel vor dem Kauf erkennen

Der Deutsche Tierschutzbund zählte für das Jahr 2025 insgesamt 257 bekannt gewordene Fälle illegalen Heimtierhandels mit 2.151 beschlagnahmten Tieren; in 213 Fällen waren ausschließlich Hunde betroffen, im Großteil Rassehunde. In 86,08 Prozent der Fälle mit Altersangabe waren die Hunde und Katzen zu jung für einen legalen Grenzübertritt, in 46 Fällen jünger als acht Wochen. Die Tiere kamen überwiegend aus Rumänien (85 Fälle) und Bulgarien (52 Fälle), mehr als die Hälfte der Fälle wurde in Bayern aufgedeckt. So steht es in der Auswertung des Verbands vom Mai 2026.

Warum ist das Alter der Schlüssel? Weil zwei Regeln zusammenwirken. Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Trennung vom Muttertier vor Ablauf der achten Woche. Für den Grenzübertritt innerhalb der EU verlangt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 zusätzlich eine gültige Tollwutimpfung, und die darf laut Impfleitlinie der StIKo Vet frühestens mit zwölf Wochen gesetzt werden; danach muss der Impfschutz erst wirksam werden. Ein Welpe aus dem Ausland, der mit zehn Wochen angeboten wird, kann deshalb nicht legal eingereist sein. Wer Ihnen einen solchen Welpen verkauft, hat entweder das Alter oder die Herkunft falsch angegeben.

Fälle illegalen Heimtierhandels in Deutschland 2025, davon zu junge Tiere
257 Fälle, 86,08 Prozent zu jung für einen legalen Grenzübertritt
Deutscher Tierschutzbund, Auswertung Illegaler Heimtierhandel 2025, Stand 1. Mai 2026
Mindestalter für die Trennung eines Welpen vom Muttertier
über 8 Wochen
§ 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung, Stand 25. November 2021
Umgang mit einer Betreuungsperson für Welpen bis 20 Wochen
mindestens 4 Stunden je Tag
§ 2 Absatz 1 Satz 2 Tierschutz-Hundeverordnung, Stand 25. November 2021
Ist dieses Welpenangebot in Ordnung?

Können Sie den Welpen beim Züchter zusammen mit dem Muttertier sehen?

Ja

Ist der Welpe am Übergabetag über acht Wochen alt und trägt einen Transponder mit Eintrag im Heimtierausweis?

Ja

Hat der Züchter drei oder mehr Hündinnen oder drei oder mehr Würfe im Jahr?

Ja

Dann ist er gewerbsmäßig und braucht die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a Tierschutzgesetz. Lassen Sie sie sich zeigen. Mit Erlaubnis, Papieren und Muttertier ist das Angebot in Ordnung.

Nein

Ein Hobbyzüchter braucht keine Erlaubnis, muss aber § 2 und § 3 der Tierschutz-Hundeverordnung einhalten. Fragen Sie nach Wurfkiste, Auslauf ab Woche 5 und dem Impfausweis der Hündin. Passt das, ist das Angebot in Ordnung.

Nein

Nein. Eine Abgabe mit acht Wochen oder jünger verstößt gegen § 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung, und ohne Transponder fehlt der Nachweis der Identität. Kaufen Sie nicht, auch nicht aus Mitleid; die TVT rät ausdrücklich davon ab.

Nein

Nein. Übergabe auf dem Parkplatz, am Kofferraum oder ohne Muttertier ist das Muster, das der Tierschutzbund für illegalen Handel beschreibt. Melden Sie das Angebot dem Veterinäramt und suchen Sie einen Züchter oder ein Tierheim, das Sie besuchen dürfen.

Was ein Welpenkurs leistet und was zu Hause bleibt

Ein Welpenkurs ersetzt nicht die vier Stunden Umgang, die die Tierschutz-Hundeverordnung dem Welpen täglich zuspricht, er füllt eine davon in der Woche mit Anleitung. Was Sie dort lernen, sollte den Kenntnissen entsprechen, die der Trainer für seine Erlaubnis nachweisen musste. Der Anhang A des Papiers der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz listet sie auf: Lernverhalten mit klassischer und operanter Konditionierung, Ausdrucksverhalten des Hundes, Kommunikation zwischen Mensch und Hund, tierschutzgerechte und tierschutzwidrige Erziehungsmethoden, altersspezifische Ausbildung vor allem von Welpen, Stress beim Hund.

Übersetzt in einen Kursabend heißt das: Sie sehen, wie Ihr Welpe auf fremde Hunde reagiert, und lernen, wann Sie eingreifen. Sie üben, den Namen, das Herankommen und das Ablegen mit Belohnung aufzubauen, und Sie erfahren, welche Körpersignale Stress anzeigen. Was der Kurs nicht leisten kann, ist die Gewöhnung an Ihren Alltag: Treppenhaus, Straßenbahn, Staubsauger, Autofahrt. Die TVT nennt diese Reize in ihrem Merkblatt als Aufgabe der ersten Wochen zu Hause. Ein guter Trainer gibt Ihnen dafür Hausaufgaben mit, ein schlechter verkauft Ihnen dafür Zusatzstunden.

Rechnen Sie den Kurs deshalb nicht in Terminen, sondern in dem, was Sie danach ohne Trainer können. Eine amtliche Preisstatistik für Welpenkurse gibt es nicht; ein Marktplatzmagazin nennt ohne Erhebung 100 bis 300 Euro für sechs bis zehn Termine. Gegen die 17.500 Euro, die die TVT als Untergrenze für ein Hundeleben kalkuliert, ist das der kleinste Posten mit der längsten Wirkung.

Welche Pflichten in den ersten Monaten neben dem Kurs anstehen

Neben dem Kurs laufen in den ersten Monaten vier Fristen, die nichts mit der Hundeschule zu tun haben und die Sie trotzdem einhalten müssen: die Steueranmeldung, die Kennzeichnung mit Registrierung, die Haftpflichtversicherung und in einigen Ländern der Sachkundenachweis. Welche Frist gilt, hängt von Gemeinde und Bundesland ab; die folgende Tabelle nennt belegte Beispiele.

Fristen für Halter eines Welpen in drei Städten und zwei Ländern, nach Satzung und Landesgesetz. Andere Gemeinden regeln es in ihrer eigenen Satzung.
PflichtFristWo es giltRechtsgrundlage
Steueranmeldungzwei Wochen nach Aufnahme, bei Welpen zwei Wochen nach dem vierten LebensmonatMünchen§ 10 Hundesteuersatzung
Steueranmeldungein Monat nach Kauf, bei Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier LebensmonateBerlinHundesteuergesetz Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen
Steueranmeldungzwei Wochen nach ErwerbHamburgHundesteuergesetz, Merkblatt der Finanzbehörde
Mikrochip und Registrierunginnerhalb von sechs Monaten beim zentralen RegisterBerlinHundegesetz Berlin
Mikrochip und Registrierungab einem Alter von sechs Monaten, Anmeldung im zentralen Hunderegister, 14,50 Euro onlineNiedersachsen§ 4 und § 6 NHundG
Haftpflichtversicherungab dem ersten Tag der Haltung, mindestens eine Million Euro je FallBerlin§ 14 Hundegesetz Berlin
Haftpflichtversicherungab einem Alter von sechs Monaten, mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro SachschädenNiedersachsen§ 5 NHundG
SachkundenachweisTheorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr der HaltungNiedersachsen§ 3 NHundG

Die Sachkundeprüfung in Niedersachsen zeigt, wie eng Welpenkurs und Pflicht zusammenliegen. Die praktische Prüfung muss im ersten Jahr der Haltung bestanden werden und prüft, ob Sie Ihren Hund einschätzen und Gefahrensituationen erkennen können. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend, aber ein Welpenkurs, der die Anleitung des Halters ernst nimmt, deckt einen Teil des Prüfungsstoffs ab. Fragen Sie die Hundeschule, ob sie zur Liste der anerkannten Prüfer des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gehört; dann können Sie die Prüfung dort ablegen, wo Sie geübt haben.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ein Welpe in den Welpenkurs?

Ein Welpe kann frühestens nach der Übergabe im Alter von über acht Wochen in einen Welpenkurs, weil § 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung eine frühere Trennung vom Muttertier verbietet. Den genauen Beginn stimmen Sie mit dem Tierarzt ab, weil die Grundimmunisierung nach der Impfleitlinie der StIKo Vet erst mit der dritten Impfung in Woche 16 die kritische Phase verlässt.

Muss ein Welpe vor dem Welpenkurs geimpft sein?

Eine gesetzliche Impfpflicht für den Besuch eines Welpenkurses gibt es nicht. Die Impfleitlinie der StIKo Vet vom 6. Januar 2025 empfiehlt Impfungen gegen Parvovirose, Staupe und Leptospirose in Woche 8 und 12 und gegen Parvovirose und Staupe in Woche 16. Eine Hundeschule, die den Impfausweis bei der Anmeldung verlangt, schützt damit alle Welpen der Gruppe.

Braucht eine Hundeschule für Welpenkurse eine Erlaubnis?

Ja, eine Hundeschule, die gewerbsmäßig Welpenkurse anbietet, braucht die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz. Sie gilt für das Ausbilden von Hunden für Dritte und für die Anleitung der Halter. Die untere Veterinärbehörde des Landkreises erteilt sie und bestätigt auf Anfrage, ob sie besteht.

Wie lange dauert ein Welpenkurs?

Eine feste Dauer für Welpenkurse gibt es nicht. Das Marktplatzmagazin edogs nennt ohne Erhebung Kurse mit sechs bis zehn Terminen. Fachlich endet die Welpenphase mit der Vier-Stunden-Regel der Tierschutz-Hundeverordnung bei zwanzig Wochen; danach folgt bei den meisten Hundeschulen ein Junghundekurs.

Wie erkenne ich einen Welpen aus illegalem Handel?

Einen Welpen aus illegalem Handel erkennen Sie an drei Merkmalen, die der Deutsche Tierschutzbund in seiner Auswertung 2025 beschreibt: Übergabe ohne Muttertier, ein Alter unter acht Wochen oder unter fünfzehn Wochen bei Herkunft aus dem Ausland, fehlender Transponder und Heimtierausweis. In 86,08 Prozent der ausgewerteten Fälle waren die Tiere zu jung für einen legalen Grenzübertritt.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für die Hundeausbildung: Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder die Ausbildung eines Hundes durch dessen Halter anleitet, braucht nach § 11 Absatz 1 Nummer 8f Tierschutzgesetz eine behördliche Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Die Erlaubnis setzt unter anderem einen schriftlichen Antrag und einen Sachkundenachweis voraus.
  • Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Tierschutzgesetzes: Gewerbsmäßig im Sinn von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, auf eine gewisse Dauer angelegt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Diese Definition entscheidet, ob für eine Hundeausbildungstätigkeit überhaupt eine Erlaubnispflicht besteht.
  • Welpenprägung und Sozialisierungsphase: Die Sozialisierungsphase eines Welpen, grob zwischen der dritten und vierzehnten Lebenswoche, gilt als besonders prägende Zeit, in der positive Erfahrungen mit Menschen, anderen Hunden und Alltagsreizen die spätere Verhaltensentwicklung stark beeinflussen können. Viele Hundeschulen bieten deshalb gezielt Welpenspielgruppen für diesen Zeitraum an.
  • Pubertät beim Junghund: Die Pubertät beim Hund beginnt je nach Rasse und Größe meist zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat und kann sich in scheinbarem Ungehorsam, verminderter Reaktion auf zuvor sicher sitzende Kommandos und gesteigertem Erkundungsdrang äußern. Sie ist eine vorübergehende Entwicklungsphase, kein Anzeichen für gescheitertes Training.
  • Gruppentraining und Einzeltraining im Vergleich: Gruppentraining findet mit mehreren Hund-Halter-Teams gleichzeitig statt und übt zusätzlich das Verhalten unter Ablenkung durch andere Hunde, Einzeltraining konzentriert sich dagegen individuell auf ein Team und dessen konkrete Herausforderungen. Viele Hundeschulen kombinieren beide Formate im Lauf einer Ausbildung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Tierschutz-Hundeverordnung, § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (Absätze 1, 2, 4 und 5), § 3 Halten beim Züchten, § 12 Ordnungswidrigkeiten, zuletzt geändert am 25. November 2021, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 11 Tierschutzgesetz, Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Zucht (Nummer 8 Buchstabe a) und Hundeausbildung (Nummer 8 Buchstabe f), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, 6. Auflage, Stand 6. Januar 2025: allgemeines Impfschema Hund, Tollwut ab 12 Wochen, Hinweis zum Produktwechsel, Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut,
  4. Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden, Fragen und Antworten mit Anhang A (Sachkundeinhalte), Beschluss vom 25. November 2015, Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, Arbeitsgruppe Tierschutz, bereitgestellt vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
  5. Merkblatt Nr. 197 Aufnahme eines Hundes, Merkblatt für Hundehalter, Stand Oktober 2025, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT),
  6. Illegaler Heimtierhandel, Auswertung bekannt gewordener Fälle aus dem Jahr 2025, Stand Mai 2026, Deutscher Tierschutzbund e.V.,
  7. Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Frage-und-Antwort-Katalog, Stand August 2020, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
  8. FAQ Hundegesetz Berlin: Kennzeichnung, Registrierung, Haftpflicht, Leinenpflicht, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin,
  9. FAQ Hundesteuer Berlin: Anmeldefristen und Befreiungen, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin,
  10. Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München (Nr. 985), § 10 Anzeigepflichten, Stand 1. Januar 2025, Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei,
  11. Merkblatt für das Halten von Hunden (Hundegesetz und Hundesteuergesetz), Anmeldefrist zwei Wochen, Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.